Förderung und Projekte

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Im LAP des SHK gibt es drei Möglichkeiten zur Förderung von Projekten, Initiativen, Veranstaltungen:

  1. Jugendprojekte: Für Projekte von Jugendlichen für Jugendliche im SHK gibt es Unterstützung durch den Jugendfonds von LAP und RAG.
    Hier wird über die Projektideen von Jugendlichen – dem Jugendbeirat – entschieden.

Wenn ihr – Du, Deine Freunde oder Dein Club – Ideen habt, die umgesetzt werden sollten, meldet euch! Ansprechpartner*innen sind auch die Gebietsjugendpfleger*innen, Jugendwarte oder Übungsleiter*innen sowie die Mitarbeiter*innen der offenen Jugendhäuser (JUKOM) vor Ort.
Alle Infos findet ihr auf www.holzlandcash.de – LINK

  1. Mikroprojekte: Für viele Vorhaben eignet sich die Förderung im Rahmen des Aktionsfonds. Im Rahmen des Aktionsfonds ist eine Unterstützung für Vorhaben, Aktionen und Veranstaltungen vor Ort relativ unkompliziert und kurzfristig möglich.
    Gerade die vermeintlich „kleinen“ Ideen können und sollen aufgegriffen werden.
    Wir fördern ausdrücklich auch Gruppen oder Initiativen, die die Ziele des LAP – Partnerschaft für Demokratie – verfolgen, die keine Vereine etc. sind, aber Themen und/oder Problemlagen aufgreifen.

Mikroprojekte können auch relativ kurzfristig aufgenommen werden. Die maximal mögliche Fördersumme ist in der Regel 1.000,00 €. Für Mikroprojekte wird die Projektadministration (d.h. das Formale, wie Abrechnung etc.) über den federführenden Träger des Fonds abgewickelt. Diese Trägerschaft liegt bei Bildungswerk BLITZ e.V. Informationen dazu gibt die Koordinierungsstelle.
Der Aktionsfonds wird über Planung- und Evaluierungsrunden in Rückbindung zum Begleitausschuss verwaltet. Für die Abrechnung gelten die allgemeinen Bedingungen der Projektförderung.

  1. Einzelprojekte: Das sind meistens komplexere Projektansätze, deren Bedarf den eines Mikroprojektes übersteigt. Für Einzelprojekte ist die Antragstellung durch einen nichtstaatlichen Träger (Verein etc.) erforderlich, der als gemeinnützig anerkannt ist.

In dem Projektantrag werden Inhalte, Ziele und Umsetzungsschritte sowie der Kosten- und Finanzierungsplan für den Projektansatz erfasst. Das klingt nach Formular – und so ist es auch. Aber auch hier berät und hilft die Fach- und Koordinierungsstelle

Die Einzelprojekt-Anträge werden im Begleitausschuss beraten und über eine mögliche Förderung entschieden. Die Anträge sollten spätenstens 14 Tage vor Sitzungstermin mit der Fach- und Koordinierungsstelle besprochen bzw. dort eingereicht worden sein.

– Es gibt zudem vielfältige Kooperations- und Netzwerkstrukturen im LAP des SHK, die ebenfalls zur Verwirklichung von Ideen und Ansätzen genutzt werden können.

– Alle Planungen und Entscheidungen zu Projektideen, Förderanfragen und Mittelzuweisungen stehen unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel von den Fördergebern bereitgestellt werden und dass sie im LAP / Partnerschaft für Demokratie des SHK für die Projektansätze entsprechend der Rahmenplanungen und Schwerpunktsetzungen (noch) zur Verfügung stehen.

Welche Inhalte werden gefördert?

  1. Der LAP im SHK arbeitet im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ und des Landesprogramms „denk bunt“. Es gelten für alle Projekte verbindlich die entsprechenden inhaltlichen und formalen Grundlagen.
  2. Es werden Vorhaben, Aktivitäten bzw. Projekte unterstützt, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit wenden und sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit einsetzen. Grundlegend sind Demokratie- und Menschenrechtsorientierung, sowie das Ziel, Impulse für Demokratiestärkung und Beteiligung zu geben und Prävention oder Intervention im Themen- und Problembereich zu unterstützen.
  3. Der LAP im SHK hat spezifische Leitziele und darauf bezogenen Handlungsfelder. Mit der jährlichen Rahmenplanung werden Problemlagen aufgegriffen. Schwerpunktthemen sind derzeit u.a.:
    Kinder- und Jugendrechte, Jugendbeteiligung und Kultur der Vielfalt.

– Über die Förderung von Vorhaben entscheidet der Begleitausschuss des LAP. Der Begleitausschuss tagt ca. sechswöchentlich. Informationen zu den anstehenden Sitzungsterminen gibt die Koordinierungsstelle. Ansprechpartner für den Rahmen und die Umsetzung des LAP im SHK ist auch das Jugendamt des SHK.

Welche Ansätze werden gefördert?

Der LAP im SHK ist offen für konstruktive Ideen, Ansätze und Vorhaben. Engagement für die Ziele des LAP durch Jugendgruppen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Akteur*innen vor Ort sowie Vorhaben mit multiplikativer Wirkung werden besonders unterstützt.

  1. Grundlegend ist, dass in und mit dem Projektansatz die inhaltlich-thematische Orientierung auf Zielsetzungen des LAP deutlich wird. Gender-/ Diversity- Mainstreaming und Inklusion sind Leitprinzipien der Arbeit.
  2. Das Projekt muss im SHK angesiedelt sein. Das geplante Vorhaben sollte ein eindeutig erkennbares, praktisch machbares Ziel haben, das in einem festgelegten Zeitraum auch erreicht werden kann. Es braucht zuständige und verantwortliche Akteur*innen für die Umsetzung. Für eine finanzielle Förderung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich.

– Für die Abwicklung der Projekte gibt es auf der formalen Seite Rahmensetzungen, die einzuhalten sind (Richtlinien der Projektarbeit). Im Bereich der Fonds – d.h. für die Jugend- & Mikroprojekte – wird das vom federführenden Träger begleitet, betreut und gern gemeinsam besprochen.

Grundlagen der Förderung:

Bundesprogramm Demokratie leben!: http://www.demokratie-leben.de/
Landesprogramm denk bunt:  http://denkbunt-thueringen.de/

Welche Schritte werden für eine Förderung durchlaufen?

  1. Die Schnittstelle für Information, Tipps und Hilfe zu den Fördermöglichkeiten ist die Koordinierungs- und Fachstelle des LAP. Sie sollte immer der erste Ansprechpartner sein.
  2. Für die Projekte wird ein Antrags- bzw. Erfassungsbogen angelegt. Darin enthalten sind Fragen zu geplanten Zielen und Umsetzformen sowie zu Bedarf und möglichen Erfolgskriterien.
  3. Je nach Projekttyp erfolgt eine Beratung zum Projektansatz durch Koordinierungsstelle & Jugendamt, Begleitausschuss oder Jugendbeirat.
  4. Bei Befürwortung des Projektansatzes im Jugend- oder Aktionsfonds erfolgt eine Benachrichtigung. Einzelprojekte erhalten einen formalen Bescheid, der durch das Jugendamt erstellt wird.
  5. Für die Zuweisung der Förderung ist bei den Einzelprojekten ein Mittelabruf beim Jugendamt erforderlich. Dafür gibt es ein Formular, wiederum erhältlich bei der Koordinierungsstelle. Die Fonds-Projekte werden durch den federführenden Träger betreut. Der Träger vergibt Aufträge bzw. Verträge und regelt Kostenübernahmen bzw. Erstattungen.

– Erläuterung für die Verfahrensschritte bei Jugendprojekten: www.holzlandcash.de

Wie wird eine Förderanfrage bzw. ein Antrag zur Projektförderung gestellt?

Jugendprojekte:
Förderanfrage bzw. Kurzantrag beim Jugendbeirat

Für Jugendprojekte gibt es ein einfaches Antragsformular. Ansprechpartner ist der Jugendbeirat des SHK. Alle Informationen: www.holzlandcash.de

Mikroprojekte:
Förderanfrage bzw. Kurzantrag bei der Koordinierungsstelle

Für Mikroprojekte gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Sie können auch relativ kurzfristig aufgenommen werden. Notwendig ist als Start eine formlose Beschreibung der Projektidee bzw. des Vorhabens. Diese kann z.B. per Mail an die Koordinierungsstelle geschickt werden. Es ist auch möglich, dies auch erstmal mündlich vorzustellen, z.B. durch Anruf bei der Koordinierungsstelle. Mögliche oder nötige weitere Schritte um das Projekt auf den Weg zu bringen werden abgesprochen und mit dem Träger des Aktionsfonds abgestimmt.

Einzelprojekte:
Formaler Projektantrag bei Koordinierungsstelle und Jugendamt

Für Einzelprojekte gibt es ein ausführliches Antragsformular. Es ist bei der Koordinierungsstelle anzufordern, am besten per Mail. Es wird dann zugeschickt. Die Koordinierungsstelle berät gern bei der Antragstellung. Oftmals ist ein Austausch zu Ansatz und Ziel des Vorhabens in der Antragsphase wichtig und ratsam.

Wann kann ein Antrag zur Projektförderung gestellt werden?

Grundsätzlich können Förderanfragen oder -anträge im LAP des SHK fortlaufend eingereicht werden, d.h. es gibt keine vorgegebenen Antragsfristen. Besonders für Einzelprojekte sollte aber zeitlich ein Vorlauf für die Beratung im Begleitausschuss und die Bescheiderstellung eingeplant werden.

Was ist bei geförderten Projekten zu beachten?

Grundlagen für den Antrag, die Durchführung und den Nachweis sind ein Konzept für die Inhalte des Projektansatzes und ein Kosten- und Finanzierungsplan für den veranschlagten Mittelbedarf.
Eine Projektförderung ist jeweils längstens bis zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Alle Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen und im Projektzeitraum abgerechnet sein.
Für bestimmte Förderbedarfe sind bei Beantragung und Abrechnung Vorgaben zu beachten, bspw. bei Honorarkosten oder Veröffentlichungen. Alle Fragen hierzu können mit der Koordinierungsstelle besprochen werden.
Jedes Projekt muss von den Projektdurchführenden dokumentiert werden, damit die Erfahrungen für andere nutzbar werden. Dazu gehören z.B. Teilnahmelisten, Berichte, Belegexemplare. Für die Einzelprojekte basiert der Nachweis zudem auf Formularen für die Abrechnung und den Sachbericht.
Für die Ausgaben und Abrechnungen gelten Rahmenbedingungen und Auflagen. Ausgaben können abgelehnt werden, wenn sie nicht den Nachweispflichten oder den Förderrahmen entsprechen.

– Der Bescheid des Jugendamtes für die Einzelprojekte oder für die Projektrahmen (z.B. Fonds) bestimmt die im Einzelnen zu beachtenden Grundsätze und Verfahrensweisen.

 

Informationen: Ansprechpartner für Projektideen und -förderungen ist die Koordinierungs- und Fachstelle. Sie berät und begleitet die Projekte von Beginn an. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch über Ihre Projektidee!
Ein Formular zum Ausfüllen senden wir gerne per E-Mail zu.

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