Begleitausschuss
Als zivilgesellschaftliches Gremium kann der Begleitausschuss (BgA) selbst als Teil einer Entwicklung von demokratischen, partizipativen Strukturen gesehen werden: Denn der Begleitausschuss hat für die Durchführung des LAP im SHK als Partnerschaft für Demokratie nicht etwa nur beratende Aufgaben sondern zentrale Funktionen der Entscheidung – der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, der Steuerung und insbesondere über die Finanzierung von Projektvorschlägen.
Mit dem Begleitausschuss ist ein neues Strukturelement demokratischer Selbstverwaltung im Kreis entstanden, das, weitgehend unabhängig, die Beteiligung von BürgerInnen an Entscheidungs- und Steuerungsprozesses abbildet.
Diese kommen aus allen Regionen und Lebensbereichen des Kreises. Mehrheitlich rekrutiert sich der BgA aus dem Bereich der zivilgesellschaftlichen Akteure. Zu rund der Hälfte besteht der BgA aus Frauen. Mitglieder des BgA, die auch Fraktionen in Kreis- oder Stadtrat angehören, verstehen sich ausdrücklich als interessierte BürgerInnen im BgA.
Entstanden ist der Begleitausschuss im Rahmen der Vorarbeiten für den Lokalen Aktionsplan: Für den Begleitausschuss wurde durch Pressemitteilungen im gesamten SHK geworben. Am 17. Juli 2007 fand eine Ideenwerkstatt für alle interessierten BürgerInnen, Vereine und Verbände statt. An dieser Veranstaltung beteiligten sich mehr als 50 TeilnehmerInnen. Aus diesem offen zusammengesetzten Kreis gingen die Interessensbekundungen für die Mitarbeit im Begleitausschuss ein. Die InteressentInnen für den Begleitausschuss wurden am 25. Juli 2007 formal durch den Kreisausschuss als Mitglieder bestätigt.
Der Mitgliederstruktur liegt eine Regionalstruktur zugrunde, welche die Planungsräume der Jugendhilfe spiegelt.
Der Begleitausschuss arbeitet auf der Grundlage einer Geschäftsordnung in der Regel mit ca. sechswöchentlichen Sitzungen.
Zum beschlussfassenden Kreis zählen derzeit 17 Personen.
Ein wesentliches Aufgabengebiet ist die Entscheidung über Förderungen der Projektarbeit. Für die Auswahl der Einzelprojekte gibt es einen Kriterienkatalog als Anlage zur Geschäftsordnung. Entscheidungen werden durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst; Nein-Stimmen sind möglich. Sollten BgA-Mitglieder selbst mit einem Projektantrag in Verbindung stehen, nehmen sie an der Abstimmung darüber nicht teil.
Neben der umsetzungsbezogenen Arbeit fungiert der BgA als zentrale Instanz für die Entwicklung von Planungen, Schwerpunktsetzungen, Controlling und Reflexion. Er steht damit im Schnittpunkt von Projekt-/Bündnis-/Initiativ-Netzwerken.
Für grundsätzliche Aufgaben der Steuerung des LAP führt der BgA auch Perspektiv- oder Planungskonferenzen oder Klausurtagungen durch.
Das Gremium ist mit seinen Kompetenzen anerkannt und tritt als zivilgesellschaftliche Kerninstanz des LAP für die Partnerschaft für Demokratie auch öffentlich auf, etwa mit Erklärungen, Aufrufen, projektbegleitenden Aktivitäten.