Bündnis (Begleitausschuss)

Das Bündnis ist ein mehrheitlich von zivilgesellschaftlichen Mitgliedern besetztes Gremium. Es bündelt zentrale Funktionen für Planungen und Projekte, Durchführungen und Diskurse  – insbesondere für inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, für programmbezogene Modalitäten und für die Projektförderungen.

Das Bündnis knüpft an die Arbeit des Begleitausschusses (BgA) an, der bisher diese zentralen Funktionen für den LAP bzw. die PfD im SHK ausgeübt hat. Mit dem Übergang in neue Förderperioden, seit 2025, fungiert dieses Gremium nun unter dem Begriff „Bündnis“. Bis auf Weiteres wird parallel auch der Name „Begleitausschuss“ beibehalten. Er bringt die Verbindung auch zu kommunalen Instanzen und Gremien zum Ausdruck. Die langjährig aufgebaute Position und Bedeutung wird fortgeführt und weiterentwickelt.

Das Gremium bestärkt und beschließt die Entwicklung und Etablierung eines kooperativen demokratiestärkenden Planungs- und Handlungsrahmen vieler Akteurskreise und Engagierter, in Zusammenspiel mit Fachkräften und Fachstellen sowie gemeinsam mit Vereinen und Verbänden der Region. Dabei kann auch an Grundlagen angeknüpft werden, welche mit dem „Bündnis für Vielfalt und eine Kultur der Zivilcourage im SHK“ geschaffen sind. Mit der Fort- und Weiterentwicklung als „Bündnisprozess“ wird der partizipative, zivilgesellschaftliche Verbund für demokratische Grundwerte und Weltoffenheit, für Teilhabe und Vielfalt betont.

Der Mitgliedsstruktur im Bündnis liegt auch eine Regionalorientierung zugrunde. Sie spiegelt die Planungsräume der Jugendhilfe und damit einen Bezugsrahmen für junge Menschen als eine zentrale Zielgruppe von LAP/PfD. Das Bündnis arbeitet auf der Grundlage einer Geschäftsordnung, in der Regel mit ca. sechswöchentlichen Sitzungen. Zum beschlussfassenden Kreis zählen derzeit 15 Personen. Vertreten ist auch das Jugendamt, als federführendes Amt der PfD im SHK.

Ein wesentliches Aufgabengebiet ist die Beratung über eine Befürwortung von beantragten Förderungen in der Projektarbeit. Entscheidungen werden durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst; Nein-Stimmen sind möglich. Sollten Mitglieder selbst mit dem Antrag für ein Einzelprojekt in Verbindung stehen, nehmen sie an der Abstimmung darüber nicht teil. Eine Arbeitsgrundlage für die fortlaufende Mittelverwaltung ist die Koordinierte Rahmenplanung. Die Freigabe von Projekten, die aus Programmmitteln gefördert werden sollen, erfolgt durch das BAfZA, der Regiestelle für das Bundesprogramm Demokratie leben!.

Neben der umsetzungsbezogenen Arbeit fungiert das Bündnis als zentrale Instanz für die Entwicklung von Planungen, Schwerpunktsetzungen, Controlling und Reflexion. Für grundsätzliche Aufgaben der Steuerung von LAP bzw. PfD führt es auch Perspektiv- oder Planungskonferenzen durch. Es steht damit im Schnittpunkt von Projekt-/Initiativ-/Fach-Netzwerken. Sozialraumbezogene und kreisweite Netzwerktreffen sind ein wesentliches Element im Bündnisprozess.