Hinweis zu Veranstaltungen im LAP

Ausschlussklausel

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die antidemokratischen, fremdenfeindlichen und rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, oder die z.B. der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder durch rassistische, fremdenfeindliche, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.