Beschluss des Kreistages zur Stärkung der Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen

150 150 Ella P. - Lokaler Aktionsplan im SHK

Mit einem Grundsatzbeschluss hat sich der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises in seiner Sitzung am 09.12.2020 zur Stärkung des Rechtes junger Menschen auf Beteiligung und Mitgestaltung bekannt. Dieses Recht haben junge Menschen sowohl in ihrer eigenen Lebenswelt als auch in den gesamtgesellschaftlichen, kulturellen, religiösen, kommunalen und politischen Prozessen.

Mit dem Grundsatzbeschluss wird ein verbindlicher Prozess zur Stärkung dieses Rechtes auf den Weg gebracht, der unter direkter Mitwirkung der jungen Menschen erfolgt und eine kontinuierliche Fortentwicklung sichern soll.

Die Partizipation junger Menschen in allen gesellschaftlichen Prozessen ihrer Lebensabschnitte ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer persönlichen Entwicklung und Erziehung. Sie ist somit eine wesentliche Aufgabe in der praktizierenden Kinder- und Jugendhilfe.

Im Saale-Holzland-Kreis engagieren sich bereits junge Menschen im Jugendbeirat sowie Schülerinnen und Schüler unter anderem im Rahmen der Durchführung der jährlichen Schüler*innen-Werkstatt.

Dieses Engagement zeigt, dass junge Menschen großes Interesse an gesellschaftlichen Beteiligungs- und politischen Entscheidungsprozessen haben und dass sie verstärkt ihr Mitspracherecht in den ihnen betreffenden Lebenslagen geltend machen wollen.

Der Beschluss des Kreistags des Saale-Holzland-Kreises lautet:

  1. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises steht grundsätzlich für das Recht junger Menschen auf Beteiligung und Mitgestaltung sowohl in ihrer eigenen Lebenswelt als auch in den gesamtgesellschaftlichen, kulturellen, religiösen, kommunalen und politischen Prozessen ein. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieses Recht auf Beteiligung und Mitwirkungsmöglichkeiten der jungen Menschen, welches auch im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz festgeschrieben ist, gestärkt und fortentwickelt wird.
  2. Ausgehend aus dem Grundsatzbeschluss nach Punkt 1 beauftragt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises die Verwaltung des Jugendamtes unter Einbeziehung und aktiver Mitwirkung junger Menschen insbesondere des Jugendbeirates und der Kreisschüler*innenvertretung zur Erarbeitung einer landkreisweiten Strategie zur Stärkung und Ausgestaltung der Beteiligung junger Menschen.
    1. Zum Zwecke der Erarbeitung der landkreisweiten Strategie wird eine externe Steuerungsgruppe eingerichtet.
    2. Die zu erarbeitende Strategie soll die regionalen und örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen, so dass dezentrale Beteiligungsforen in den Regionen der drei Jugendkompetenzzentren durchzuführen sind.
    3. Die Beteiligungsforen setzen sich aus einem mehrheitlichen Teil interessierter junger Menschen zusammen. Den jungen Menschen stehen Vertreter des Jugendamtes und der in der Region tätigen Jugendsozialarbeiter*innen zur Seite.
  3. Die entsprechend Punkt 2 zu erarbeitende Strategie der Beteiligung junger Menschen wird Bestandteil des Jugendförderplans des Saale-Holzland-Kreises.
  4. Dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Saale-Holzland-Kreis wird jährlich über die Fortentwicklung und Umsetzung der Beteiligungs- und Mitwirkungsstrategie Bericht erstattet. Die Berichterstattung erfolgt durch den Jugendbeirat sowie die Kreisschüler*innenvertretung, als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Saale-Holzland-Kreis.